Patientenfürsprecher
Patientenfürsprecher sind unabhängige und meist ehrenamtlich tätige Ansprechpartner für Patienten während eines Krankenhausaufenthaltes. Das heißt Sie sind weisungsunabhängig und keine Angestellten des Krankenhauses. Ihre Aufgabe ist die Interessensvertretung der Patienten. Sie nehmen Lob, Kritik und Wünsche entgegen und vermitteln bei Problemen zwischen den einzelnen Akteuren. Die Patientenfürsprecher unterliegen der Schweigepflicht und dürfen vertrauliche Informationen nur mit Einverständnis der Patienten weitergeben. Der §5 des Krankenhausgestaltungsgesetzes Nordrhein-Westfalens sieht vor, dass alle Krankenhäuser des Landes solche unabhängigen Beschwerdestellen für Patienten einrichten. Das Pflegepersonal kann meist Auskunft darüber geben, wie, wo und wann der Patientenfürsprecher zu erreichen ist. Die Inanspruchnahme eines Fürsprechers ist für Patienten kostenlos.
Leider ist es uns derzeit nicht möglich, Ihnen die Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher der einzelnen Krankenhäuser direkt aufzuzeigen. Wir bitten Sie, diese Information über die Internetseite des Krankenhauses oder über das Personal vor Ort in Erfahrung zu bringen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!