Aufgaben

Claudia Middendorf in Besprechung

Aufgaben

Als Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen sowie für Patientinnen und Patienten des Landes Nordrhein-Westfalen ist Claudia Middendorf zuständig für alle Menschen mit Behinderungen, alle Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige.
In ihrer Beauftragung ist die Landesbehinderten- und -patientenbeauftragte bei der Erledigung ihrer Aufgaben unabhängig und frei von Weisung.

Bitte beachten Sie vorab:

Die Landesbeauftragte führt keine aufsichtsrechtlichen Einzelfallprüfungen oder Rechtsberatung durch. Sie hat anderen Stellen gegenüber keine Weisungsbefugnis und wird bei laufenden juristischen Verfahren nicht tätig.

Menschen mit Behinderungen

Grundlage des Amtes der Landesbehindertenbeauftragten ist das nordrhein-westfälische Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW). Dieses Gesetz regelt auch seine Aufgaben, Rechte und Pflichten.

Die Landesbehindertenbeauftragte arbeitet dabei unabhängig und ressortübergreifend. Ein Schwerpunkt besteht in der Beratung der Landesregierung zu Gesetzes- und Verordnungsvorhaben, die die Belange der Menschen mit Behinderung berühren. Vor diesem Hintergrund sind die Ministerien verpflichtet, der Landesbehindertenbeauftragten die Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben. Hat ein Gesetzesvorhaben negative Auswirkungen für Menschen mit Behinderung, macht sie darauf aufmerksam und setzt sich für entsprechende Änderungen im Sinne behinderter Menschen ein.

Zwei, von der Beauftragten selbst berufene, Fachgremien stehen ihr als Expertinnen und Experten zur Seite: der Landebehindertenbeirat und der Fachbeirat Partizipation.

Weiterhin pflegt die Landesbeauftragte einen intensiven Austausch mit Kommunalen Behindertenbeauftragten, den Beauftragten von Bund und Ländern, Beiräten und zahlreichen Verbänden und Einrichtungen.

Jeder Bürger kann seine Fragen und Anliegen zum Thema Menschen mit Behinderung in NRW an die Landesbehinderten- und Patientenbeauftragten richten. Sie überprüft, je nach Fragestellung und Sachstand, inwieweit andere Behörden oder Institutionen zu beteiligen sind.

Patientinnen und Patienten

Alle Menschen in Nordrhein-Westfalen sollen Gesundheitsleistungen selbstbestimmt, gleichberechtigt und eigeninitiativ in Anspruch nehmen können. Gerade im Krankheitsfall ist es wichtig, dass erkrankte Menschen und ihre Angehörigen ihre Rechte kennen, ausreichende und verlässliche Informationen aus vertrauenswürdigen Quellen bekommen, die Behandlungsabläufe überblicken und auf Verständnis für ihre Probleme und Nöte stoßen.

Wir wissen aus Erfahrung, dass Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen häufig auf Unterstützung angewiesen sind, damit sie sich sicher und angstfrei in unserem Gesundheitssystem bewegen können. Handelt es sich um individuelle Schwierigkeiten, die über vorhandene Hilfs- und Beratungsstrukturen beseitigt werden können, sollen den Patientinnen und Patienten entsprechende Angebote gemacht werden. Handelt es sich um strukturelle, systembedingte Ursachen, müssen Politik und Verwaltung diese Probleme erkennen und versuchen, sie zu beheben.

In Ergänzung bestehender Angebote, z. B. Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., PatientInnen-Netzwerk NRW, Selbsthilfeverbände und -Organisationen, soll die Beauftragte der Landesregierung Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen

  • die politische Anwaltschaft für die Belange erkrankter Menschen und ihrer Angehörigen übernehmen,
  • geeignete Beratungs- und Unterstützungsangebote vermitteln,
  • Beschwerden und Erfahrungen von Bürgerinnen und Bürgern (Menschen mit Behinderungen und Patienten) aufgreifen und bündeln,
  • Probleme im System sichtbar machen.

Angehörige

Die originären Personenkreise der Beauftragung, die Menschen mit Behinderungen sowie die Patientinnen und Patienten, muss um eine dritte Gruppe ergänzt werden, die Angehörigen.

Einige Menschen sind aus verschiedensten Gründen nicht in der Lage, persönlich den Kontakt zur Landesbehinderten- und -patientenbeauftragten zu suchen, da sie auf Hilfe angewiesen sind. Nicht selten helfen in diesen Fällen Angehörige oder Freunde bei der Kontaktaufnahme oder übernehmen diese vollständig.

Diese Menschen hat Claudia Middendorf ganz bewusst in Ihren Aufgabenbereich mit aufgenommen. Es sind häufig die Angehörigen, die ihr eigenes Leben hintanstellen, ihr Privatleben oder ihre berufliche Karriere zurückstellen, um einem geliebten Menschen helfen zu können.

Die Landesbehinderten- und -patientenbeauftragte steht auch diesen Menschen gerne zur Seite und wirbt bei politischen Akteuren für Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie um die generelle Unterstützung und Einbindung von Angehörigen.