Koordinierungsstelle nach dem Inklusionsgrundsätzegesetz
Die Koordinierungsstelle nach dem Inklusionsgrundsätzegesetz unterstützt Verbände und Organisationen, um Menschen mit Behinderungen bei der Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte zu stärken. Hierzu werden alle wesentlichen Informationen und Vorhaben der Landesregierung sowie des Landtags ausgewertet und aufgearbeitet.
Die Aufgabe der Koordinierungsstelle
Die Koordinierungsstelle wurde im Juli 2019 bei der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen sowie für Patientinnen und Patienten Claudia Middendorf eingerichtet. Ziel der Arbeit der Koordinierungsstelle ist die Verbesserung der Partizipation der Verbände und Organisationen der Menschen mit Behinderungen auf Landesebene. Im Mittelpunkt der Arbeit steht dabei die Unterstützung der Verbände bei der Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte nach dem Inklusionsgrundsätzegesetz (IGG).
Die gesetzliche Grundlage der Koordinierungsstelle
Die Aufgabe der Koordinierungsstelle ist in § 9 Absatz 4 Inklusionsgrundsätzegesetz verankert. Das Inklusionsgrundsätzegesetz(IGG NRW) beinhaltet u.a. die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte der Menschen mit Behinderungen (BGBl. 2008 II S. 1420; UN-Behindertenrechtskonvention).
Dieses Gesetz verankert die Grundsätze für Nordrhein-Westfalen, die den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen fördern, schützen und gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde fördern. Ziel dieses Gesetzes ist die Förderung und Stärkung inklusiver Lebensverhältnisse in Nordrhein-Westfalen sowie die Vermeidung der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen.
Die Arbeitsweise der Koordinierungsstelle
Aufgabe der Koordinierungsstelle ist vor allem die Herstellung der Zugänglichkeit zu Informationen. Die Koordinierungsstelle wertet dafür alle für die Verbände und Organisationen der Menschen mit Behinderungen wesentlichen Informationen und Vorhaben der Landesregierung sowie des Landtages aus und arbeitet diese auf. Dies können beispielsweise laufende Gesetzes- oder Verordnungsverfahren sein. Die Informationen über Rechtsvorschriften im Anhörungsverfahren sowie die Aufarbeitung dieser werden den Organisationen und Verbänden per Mail übermittelt. Auf Anfrage berät die Koordinierungsstelle darüber hinaus zu Möglichkeiten und Verfahrensweisen bei Stellungnahme durch die Verbände.
Die Koordinierungsstelle hat keine bündelnde bzw. selektierende Funktion. Stellungnahmen erfolgen immer direkt an die zuständigen Behörden der Landesregierung. Sie werden nicht von der Koordinierungsstelle gesammelt oder bewertet.
Aufnahme in den Verteiler
Wenn Sie als Verband in den offiziellen Verteiler der Koordinierungsstelle aufgenommen werden möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die rechts stehenden Kontaktpersonen oder schreiben eine E-Mail an koordinierung@lbbp.nrw.de mit dem Betreff "Koordinierungsstelle".