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Neues Ausbildungsangebot für Menschen mit Behinderungen

Ein junger Mann mit Down-Syndrom arbeitet in einem Café. Er trägt ein blaues Hemd und eine braune Schürze und wischt gerade einen Holztisch ab. Im Hintergrund steht ein Teil der Theke und es hängt ein Regal an der Wand. Darauf steht eine Pflanze  und verschiedene Packungen Kaffee.

Landesregierung schafft neues niedrigschwelliges Ausbildungsangebot für Menschen mit Behinderungen

Gemeinsam mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie der nordrhein-westfälischen Landwirtschaftskammer und der Industrie- und Handelskammer weitet das Arbeitsministerium die Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen mit Behinderung aus.

Presseinformation – 508/07/2024

Arbeitsminister Laumann: Wir brauchen jede und jeden, um die Herausforderungen der Zeit zu stemmen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:

Mit einem neu geschaffenen Ausbildungsberuf „Fachpraktiker/in Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen“ weitet das Arbeitsministerium gemeinsam mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie der nordrhein-westfälischen Landwirtschaftskammer und der Industrie- und Handelskammer die Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen aus, für die aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung eine herkömmliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht infrage kommt.

Die Fachpraktikerausbildungen stehen Auszubildenden offen, die den theoretischen Anforderungen einer gängigen Berufsausbildung aufgrund einer Behinderung nicht gewachsen sind. In der Ausbildung werden fachpraktische Inhalte stärker gewichtet, während die Fachtheorie reduziert wird. Hiervon profitieren insbesondere Auszubildende mit einer Lernbehinderung.

„Menschen mit Behinderung haben große Potenziale, von denen Unternehmen profitieren können und die besonders in Zeiten des Arbeitskräftemangels endlich erkannt werden müssen. Gerade junge Menschen mit Lernbehinderung werden häufig von einer regulären Ausbildung ausgeschlossen, obwohl sie starke praktische Fähigkeiten haben, die sie einbringen können. Von ihrer Inklusion profitieren alle Beteiligten – die Jugendlichen selbst und die Betriebe”, so Arbeitsminister Karl-Josef Laumann.

Die Ausbildung „Fachpraktiker/in Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen“ kombiniert hauswirtschaftliche mit personenbetreuenden Inhalten und qualifiziert für Arbeiten in Service, Betreuung und Unterstützung des Alltags von Senioren, Jugendlichen und Kindern sowie für Hauswirtschaft in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, der beruflichen Rehabilitation oder in Betrieben mit einer hauswirtschaftlichen Abteilung. Die Bereiche wurden nun erstmals zu einer bundeseinheitlichen Fachpraktiker-Ausbildung zusammengefasst.

Die Ausweitung der Ausbildungsmöglichkeiten basiert auf den Erfahrungen mit der Ausbildung „Fachpraktiker/in Service in sozialen Einrichtungen” einiger Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen. „Ich freue mich, dass wir den Impuls nun landesweit umsetzen und mit dem neuen Ausbildungsberuf im Bereich Hauswirtschaft und Betreuung ein weiteres Angebot für die Inklusion junger Menschen mit Einschränkungen in ein erfolgreiches Berufsleben schaffen. Sie reiht sich ein in die Inklusionsinitiative, mit der wir zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgebern und Akteuren des Unterstützungssystems Menschen mit Behinderungen und offene Stellen besser zusammenbringen wollen. Wir brauchen jede und jeden, um die Herausforderungen der Zeit zu stemmen. Inklusion ist ein wichtiger Baustein beim Weg aus der Fachkräftekrise und die Nachfrage nach Arbeitskräften am Arbeitsmarkt so hoch wie selten zuvor”, sagte Minister Laumann.

Die Fachpraktiker-Ausbildung „Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen” ist in Doppelzuständigkeit bei der nordrhein-westfälischen Landwirtschaftskammer und der jeweils örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer angesiedelt, um den Ausbildungsinteressierten ein breites betriebliches Ausbildungsangebot zu bieten sowie Betrieben mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung die Möglichkeit zu geben, neue Fachkräfte im Bereich Hauswirtschaft und Betreuung zu gewinnen. Die Zuständigkeit für alle anderen Ausbildungsberufe im Bereich der Hauswirtschaft in Nordrhein-Westfalen verbleibt wie bisher bei der nordrhein-westfälischen Landwirtschaftskammer. Die Kammern werden den Ausbildungsberuf voraussichtlich erstmalig ab dem Ausbildungsjahr 2025/2026 anbieten.

Dr. Martin Berges, Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: „Die Ausbildungszahlen in der Hauswirtschaft sind in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich zurückgegangen, obwohl die Einsatzmöglichkeiten sehr vielfältig und hochaktuell sind. Zugleich sind trotz massivem Fachkräftebedarf die Chancen für junge Menschen mit Behinderung, einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu erhalten, eher gering. Es freut mich daher sehr, dass wir mit der neuen Fachpraktikerausbildung im Bereich Hauswirtschaft personenorientierte Serviceleistungen für diese Gruppe anbieten können. So schaffen wir für junge, arbeitssuchende Menschen mit Beeinträchtigungen eine neue Perspektive, die dann mit ihrer Kontaktfreude und ihrem Wissen in Sachen Ernährung und Hauswirtschaft eine Bereicherung für unseren Arbeitsmarkt im ländlichen Raum sein werden.“

Karl Werring, Präsident der Landwirtschaftskammer NRW: „Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen begrüßt das neue Ausbildungsangebot, das unsere bestehenden Regelungen ‚Fachpraktiker/in Hauswirtschaft‘ und ‚Fachpraktiker/in personenbezogene Dienstleistungen‘ quasi zusammenführt. Da die neue Regelung auf einer Empfehlung des Bundesinstituts für Berufsbildung aufsetzt, bestehen gute Chancen für einheitliche Standards auf Bundes- und Landesebene. Wenn die Doppelzuständigkeit für diese eine Regelung dazu führt, dass zusätzliche Ausbildungsstätten und Auszubildende erreicht werden, kann das nur im Interesse aller sein, denn der Bedarf ist offensichtlich. Wir werden uns natürlich eng mit den Industrie- und Handelskammern abstimmen, das ist in anderen Bereichen schon lange bewährte Praxis. Wir haben viel Erfahrung mit Werker- und Fachpraktikerregelungen in den Agrarberufen und in der Hauswirtschaft und schätzen die Potenziale der jungen Menschen sehr. Den Einschränkungen in der Theorie stehen oft erstaunliche Talente im praktischen Bereich gegenüber. Unsere Ausbildungsberaterinnen und -berater werden sich für das neue Ausbildungsangebot ebenso einsetzen wie für die anderen uns anvertrauten Berufe.”

Ralf Stoffels, Präsident der Industrie- und Handelskammer NRW: „Die Einführung des neuen Fachpraktikerberufs stellt einen bedeutenden Schritt zur Integration von Menschen mit Behinderungen in den Ausbildungsmarkt dar. Die Industrie- und Handelskammern in NRW begrüßen diesen Schritt, den Ausbildungsberuf gemeinsam mit dem Arbeits- und Landwirtschaftsministerium sowie der Landwirtschaftskammer NRW auf den Weg gebracht zu haben. Hier können Menschen mit Behinderungen ihre Potenziale entfalten, während Unternehmen gleichzeitig ihren Fachkräftebedarf decken können. Diese Win-Win-Situation unterstützen wir aktiv. Als Partner der Inklusionsinitiative NRW setzen wir uns nachhaltig für die erfolgreiche Integration von Menschen mit Behinderungen ein.”

Fachpraktikerausbildung
Bei Fachpraktikerausbildungen nach §66 Berufsbildungsgesetz (BbiG)/§42r Handwerksordnung (HwO) handelt es sich um Ausbildungsberufe für Menschen mit Behinderungen, für die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung auch unter Gewährung eines Nachteilsausgleiches eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt.

Die Feststellung der fehlenden Eignung für eine Regelausbildung erfolgt in der Regel durch den berufspsychologischen Service der zuständigen Agentur für Arbeit und ist Voraussetzung für die Ausbildung in einem Beruf als Fachpraktiker/in.

Bei der Fachpraktikerausbildung handelt es sich um eine Ausbildung innerhalb des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsinhalte orientieren sich an denen anerkannter Ausbildungsberufe. Die Ausbildungen schließen mit einer Prüfung vor der jeweils zuständigen Kammer ab. Sie ermöglicht anschließend eine Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt. Der Wechsel in die Regelausbildung ist während oder nach einer Fachpraktikerausbildung jederzeit möglich, wenn es Leistungsstand und Behinderung des Auszubildenden oder der Auszubildenden erlauben.

Inklusionsinitiative
Mit der „Gemeinsamen Initiative zur Stärkung der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt Nordrhein-Westfalens“, kurz Inklusionsinitiative, wollen die Landesregierung, Arbeitgeberinnen- und Arbeitgebervertreter, die Bundesagentur für Arbeit, der Deutsche Gewerkschaftsbund, Akteure des Unterstützungssystems, darunter Inklusionsämter, Renten- und Unfall-kassen, sowie weitere Partner Menschen mit Behinderungen und offene Stellen besser zusammenbringen. Unter Begleitung des Arbeitsministeriums haben die Partner mit der Inklusionsinitiative einen neuen Weg eingeschlagen, der sowohl Unternehmen helfen soll, geeignete Mitarbeitende zu gewinnen und zu binden, als auch Menschen mit Behinderungen bei der Inklusion in Beschäftigung zu unterstützen. Die Initiative sorgt für mehr Vernetzung und Austausch zwischen den Partnern und bietet eine Möglichkeit zum regelmäßigen Austausch, zum besseren Verständnis und zur Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen.
 

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 855-5.
Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Telefon 0211 855-3118.
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