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Neue Monitoring- und Beschwerdestelle zum Gewaltschutz

Auf dem Bildauszug eines Tisches liegt links ein Block mit dem Logo der Monitoring- und Beschwerdestelle NRW. Auf dem Block liegt ein schwarzes Headset, rechts daneben auf dem Tisch ein silberner Kugelschreiber. Links daneben sieht man eine Ecke eines silbernen Laptops mit schwarzer Tastatur.

Landesregierung richtet neue Monitoring- und Beschwerdestelle zum Thema Gewaltschutz ein

Am 15. August nimmt die neue Monitoring- und Beschwerdestelle nach dem Wohn- und Teilhabegesetz in Nordrhein-Westfalen ihre Tätigkeit auf. Mit dieser Stelle soll Transparenz im Umgang mit freiheitsbeschränkenden und freiheitsentziehenden Maßnahmen in Einrichtungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) geschaffen werden.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:

Am 15. August nimmt die neue Monitoring- und Beschwerdestelle nach dem Wohn- und Teilhabegesetz in Nordrhein-Westfalen ihre Tätigkeit auf. Angesiedelt ist die neue Stelle, deren Aufgabe die Erfassung von Meldungen und Beschwerden über freiheitsbeschränkende und freiheitsentziehende Maßnahmen ist, bei der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen, Claudia Middendorf.

Mit dieser Stelle, die durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen eingerichtet wurde, soll Transparenz im Umgang mit freiheitsbeschränkenden und freiheitsentziehenden Maßnahmen in Einrichtungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) geschaffen werden. Damit übernimmt die neue Monitoring- und Beschwerdestelle zwei wesentliche Aufgaben, indem sie Beschwerden annimmt und durch Einrichtungen gemeldete Maßnahmen anonymisiert erfasst und auswertet.

Erfolgen müssen diese Meldungen durch die Einrichtungen, die unter das Wohn- und Teilhabegesetz fallen: Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM), Alten- und Pflegeheime, Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe, Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften, Hospize sowie Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege. Für die Einrichtungen besteht nach dem WTG eine entsprechende Meldepflicht an die Monitoring- und Beschwerdestelle. Diese wertet die Meldungen aus und berichtet einmal jährlich dem Landtag Nordrhein-Westfalen über die Ergebnisse.

Menschen, die in diesen Einrichtungen leben und / oder arbeiten und Gewalt im Rahmen einer freiheitsbeschränkenden oder einer freiheitsentziehenden Maßnahme erfahren oder beobachtet haben, bekommen damit eine neue unmittelbare Anlaufstelle auf Landesebene. Die Stelle arbeitet dabei vertraulich und auf Wunsch anonym. Sie berät, informiert und unterstützt die Hilfesuchenden und ist in ihrer Aufgabenwahrnehmung unabhängig. Neben Betroffenen selbst können sich auch An- und Zugehörige sowie andere dritte Personen mit einem entsprechenden Anliegen an die neue Monitoring- und Beschwerdestelle wenden.

Die neue Monitoring- und Beschwerdestelle nach dem Wohn- und Teil-habegesetz in Nordrhein-Westfalen ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

E-Mail: gewaltschutz@lbbp.nrw.de
Telefon: 0211 / 855 4499

Weitere Informationen können Sie unter
www.lbbp.nrw.de/monitoring-und-beschwerdestelle-nrw abrufen.

 

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 855-5.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw