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Barrierefreie vertragsärztliche Versorgung

Hausinneres über zwei Ebenen, Darstellung von Personen mit verschiedenen Einschränkungen

Gemeinsame Erklärung zur barrierefreien vertragsärztlichen Versorgung

Die Beauftragten von Bund und Länder für Menschen mit Behinderung haben sich in einer gemeinsamen Erklärung an die Kassenärztlichen Vereinigungen, Bundesminister Jens Spahn, die Landesgesundheitsminister, die Leistungsträger und die Gesetzgeber gewandt, um auf die Mängel in der Umsetzung der Barrierefreiheit bei Arztpraxen hinzuweisen. Sie fordern alle Beteiligten dazu auf, der seit gut sieben Monaten existierende Verpflichtung im Sozialgesetzbuch V (§ 75 Absatz 1a) nachzukommen, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen die Versicherten im Internet in geeigneter Weise bundesweit einheitlich über die Sprechstundenzeiten der Vertragsärzte und über die Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zur Versorgung (Barrierefreiheit) informieren. Erst dann sei das Recht auf freie Arztwahl auch für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt umsetzbar.

München, 07.08.2020 - Kassenärztliche Vereinigungen kommen ihrem Sicherstellungsauftrag zur barrierefreien vertragsärztlichen Versorgung nicht nach

Die Beauftragten von Bund und Länder für Menschen mit Behinderung fordern die Kassenärztlichen Vereinigungen, Bundesminister Jens Spahn, die Landesgesundheitsminister, die Leistungsträger und die Gesetzgeber auf die Barrierefreiheit bei Arztpraxen weiter durchzusetzen.

Mit einer gemeinsamen Erklärung wenden sich die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen an die Kassenärztlichen Vereinigungen, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die Landesgesundheitsministerinnen und -minister, die Leistungsträger und die Gesetzgeber. Dabei geht es um die seit gut sieben Monaten existierende Verpflichtung im Sozialgesetzbuch V (§ 75 Absatz 1a), dass die Kassenärztlichen Vereinigungen die Versicherten im Internet in geeigneter Weise bundesweit einheitlich über die Sprechstundenzeiten der Vertragsärzte und über die Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zur Versorgung (Barrierefreiheit) informieren. Dieser Verpflichtung als Teil des vertragsärztlichen Sicherstellungsauftrags kommen sie bislang nicht in angemessener Weise nach. Dadurch ist das Recht auf freie Arztwahl für Menschen mit Behinderungen nach wie vor nur eingeschränkt umsetzbar.

Alle Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen fordern daher:

1. Sie fordern die Kassenärztlichen Vereinigungen nachdrücklich auf, ihre gesetzliche Verpflichtung nach §75 Abs. 1a in Verbindung mit § 2a SGB V angemessen zu erfüllen. Hierzu fordern sie, dass ein bundeseinheitliches, modulares Beratungs- und Zertifizierungssystem für Arztpraxen entwickelt wird, das einen umfassenden Kriterienkatalog enthält, der die Bedürfnisse aller Behinderungsarten berücksichtigt. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Ärztinnen und Ärzte nicht mit den umfangreichen Anforderungen alleine gelassen werden.

2. Den Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn und die Landesgesundheitsministerinnen und -minister fordern sie auf, diese Umsetzung zu beaufsichtigen, bei Bedarf über die Einbringung gesetzlicher Bestimmungen oder Aufsichtsmaßnahmen nachzusteuern.

3. Sie fordern den Bundesgesundheitsminister und die Selbstverwaltung auf, in der Vergütung für ärztliche und therapeutische Leistungen eine bessere Honorierung für barrierefreie Angebote und eine Kürzung für nicht barrierefrei zugänglich Angebote vorzusehen.

4. Die Leistungsträger werden aufgefordert – und hier besonders die Gesetzliche Krankenversicherung – ihrer seit dem Jahr 2002 bestehenden gesetzlichen Verpflichtung (§ 17 SGB I) zur barrierefreien Leistungserbringung endlich umfassend nachzukommen.

5. Sie fordern den Gesetzgeber auf, dafür zu sorgen, dass alle Arztpraxen barrierefrei zu sein haben. Eigentümer müssen gesetzlich dazu verpflichtet werden, bereits bestehende Arztpraxen (genauso wie Apotheken und alle anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens) barrierefrei umzugestalten. Für (insbesondere private) Vermieter sind hierzu Anreize zu schaffen. Um bei Neubauten von Arztpraxen und weiteren Bedarfseinrichtungen die bauliche Barrierefreiheit zu gewährleisten, ist das Konzept „Barrierefreiheit“ innerhalb der Landesbauordnungen länderübergreifend, zeitnah und verbindlich umzusetzen. Die Barrierefreiheit ist bereits für die Phasen der Baukonzipierung, Bauzeichnungsdarstellung bzw. Ausführungsplanung nachprüfbar einzubeziehen.

6. Um die Umsetzung der bereits bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen voranzutreiben, regen sie an, Fördermittel für den barrierefreien Umbau von Arztpraxen bereitzustellen.

Holger Kiesel, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung und Sprecher der Konferenz der Beauftragten aus Bund und Ländern für Menschen mit Behinderung, mahnt: „Für viele Menschen mit Behinderung ist der Gang zum Arzt so schwierig, dass sie erst gehen, wenn es wirklich nicht mehr anders geht. Das hat extreme Auswirkungen auf die Gesundheit und Lebenserwartung von Menschen mit Behinderung.“
Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen betont: „Wir haben in der Bundesrepublik Deutschland ein Qualitätsproblem im Gesundheitssystem solange Ärztinnen und Ärzte nicht barrierefrei praktizieren. Zudem haben wir ein Rechtsvollzugsproblem, denn bestehende Normen werden nicht umgesetzt. Deshalb wird es Zeit, dass die zuständigen Stellen dieses Problem jetzt wirklich ernst nehmen und die Defizite abstellen, und zwar nicht erst in einigen Jahren.“

 

Holger Kiesel
Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung
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