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Corona-Schutzimpfung für Kontaktpersonen

Ältere Dame wird geimpft

Corona-Schutzimpfung für Kontaktpersonen

Mit Stand vom 09. April 2021 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales weitere Informationen zur Terminvergabe für die Corona-Schutzimpfung bekannt gegeben. Demnach sind nun auch Kontaktpersonen von Schwangeren oder pflegebedürftigen Personen, die über 70 Jahre alt sind, oder pflegebedürftigen Personen mit Vorerkrankungen (unter § 3 Nummer 2) impfberechtigt.

13.04.2021 - Mit Stand vom 09. April 2021 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales weitere Informationen zur Terminvergabe für die Corona-Schutzimpfung bekannt gegeben. Demnach sind nun auch Kontaktpersonen von Schwangeren oder pflegebedürftigen Personen, die über 70 Jahre alt sind, oder pflegebedürftigen Personen mit Vorerkrankungen (unter § 3 Nummer 2) impfberechtigt.

Dieser Personengruppe kann ein Impfangebot unterbreitet werden. Die „Kann-Regelung“ bedeutet, dass die Kommunen aktuell nicht verpflichtet sind, ein solches Angebot zu unterbreiten. In den letzten Wochen hat sich gezeigt, dass die Kreise und kreisfreien Städte den Zugang zu einer Impfung unterschiedlich handhaben. Mögliche Wege laufen über die Hausärzte, die Impfzentren oder auch über die Adresse zur Einzelfallentscheidung.

Weitere Hinweise erhalten Sie in der „Information zur Terminvergabe“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Hier finden Sie die „Bescheinigung der Impfberechtigung als Kontaktperson nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 a und b CoronaImpfV“.