Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
Art der Vorschrift
Gesetzentwurf der Landesregierung
Zusammenfassung
„Nach vier Jahrzehnten Bestand des heutigen Denkmalschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen ist es erforderlich, dieses einer Neufassung, insbesondere zur Anpassung an die denkmalschutzrechtliche Rechtsprechung, an Erfahrungen aus der Anwendung des Gesetzes und zur Berücksichtigung gesellschaftlicher und/oder umweltpolitischer Erforderlichkeiten, zu unterziehen.“
Ende der Frist für die Anhörung
9. April 2021
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