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Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)

 

Art der Vorschrift

Gesetzentwurf der Landesregierung

Zusammenfassung

„Nach vier Jahrzehnten Bestand des heutigen Denkmalschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen ist es erforderlich, dieses einer Neufassung, ins­be­son­dere zur Anpassung an die denkmalschutzrechtliche Rechtsprechung, an Erfahrungen aus der Anwendung des Gesetzes und zur Berück­sich­ti­gung gesellschaftlicher und/oder umweltpolitischer Erforderlichkeiten, zu unterziehen.“

Ende der Frist für die Anhörung

9. April 2021

E-Mail-Adresse für Stellungnahmen

denkmalpflege@mhkbg.nrw.de