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Gewaltschutz NRW: Monitoring- und Beschwerdestelle

Headset und Laptop auf einem Schreibtisch. Das Logo der MBS NRW steht oben rechts.

Gewaltschutz NRW: Monitoring- und Beschwerdestelle

Monitoring- und Beschwerdestelle nach dem Wohn- und Teilhabegesetz in Nordrhein-Westfalen (MBS NRW)

Sie haben Gewalt im Zusammenhang mit Freiheitsentzug in Einrichtungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) bemerkt oder selbst erlebt? Wir beraten, infomieren und helfen - vertraulich und auf Wunsch auch anonym.

Melden Sie sich unter 0211 - 855-4499 oder gewaltschutz@lbbp.nrw.de.

Was ist die Monitoring- und Beschwerdestelle NRW?

Diese Stelle wurde vom Land NRW eingerichtet, um Transparenz im Umgang mit freiheitsbeschränkenden und freiheitsentziehenden Maßnahmen in Einrichtungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz zu schaffen. Sie ist eine unabhängige Stelle, die frei von eigenen Interessen handelt.

Wer kann sich an die Monitoring- und Beschwerdestelle NRW wenden?

Die Monitoring- und Beschwerdestelle NRW richtet sich an Menschen, die Gewalt im Rahmen einer freiheitsbeschränkenden bzw. freiheitsentziehenden Maßnahme bemerkt oder erlebt haben. Dies umfasst Betroffene, An- und Zugehörige, Mitbewohnerinnen bzw. Mitbewohner, Beschäftigte und unbeteiligte Dritte, die in Einrichtungen nach dem WTG leben, arbeiten, jemanden besuchen und/oder aus anderen Gründen dort vor Ort sind.

Was sind Einrichungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG)?

Einrichtungen, die unter das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) fallen sind:

  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM)
  • Alten- und Pflegeheime
  • Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften
  • Hospize
  • Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege

Was sind freiheitsbeschränkende bzw. freiheitsentziehende Maßnahmen?

Unserer Arbeit liegt folgende Definition zugrunde:

"Eine Maßnahme gilt dann als freiheitsbeschränkend oder freiheitsentziehend, wenn eine Handlung oder eine Prozedur eine Person daran hindert, sich an einen Ort oder in eine Position ihrer Wahl zu begeben und/oder der freie Zugang zu ihrem Körper begrenzt wird durch irgendeine Maßnahme, die direkt am oder in unmittelbarer Nähe des Körpers angebracht ist und nicht durch die Person mühelos kontrolliert oder entfernt werden kann." (Köpke S, Möhler R, Abraham J, Henkel A, Kupfer R, Meyer G: Leitlinie FEM – Evidenzbasierte Praxisleitlinie Vermeidung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen in der beruflichen Altenpflege. 1. Aktualisierung 2015, 2.Auflage. Universität zu Lübeck & Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, 2015.)

Solche Maßnahmen sind erstmal verboten und sollten vermieden werden.

Wie arbeitet die Monitoring- und Beschwerdestelle NRW?

Die MBS NRW berät und informiert telefonisch oder schriftlich bei Gewaltvorkommnissen im Zusammenhang mit freiheitsbeschränkenden und freiheitsentziehenden Maßnahmen in Einrichtungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz. Dabei arbeitet sie vertraulich und auf Wunsch anonym. Jeder Schritt wird mit den Menschen, die sich an uns wenden, besprochen und die Entscheidung zum Vorgehen liegt - außer wenn Gefahr in Verzug ist - bei den meldenden Personen.

Wie erreichen Sie die Monitoring- und Beschwerdestelle?

Per Post:

Monitoring- und Beschwerdestelle nach dem Wohn- und Teilhabegesetz in Nordrhein-Westfalen,
angesiedelt bei der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen (LBBP NRW)
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Per Telefon:

Telefon: 0211 – 855-4499

Per E-Mail:

E-Mail: gewaltschutz@lbbp.nrw.de