Änderung der Landesbauordnung 2018
Zuständigkeitsbereich
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Zusammenfassung
„Mit der Landesbauordnung wird der gesetzliche Rahmen insbesondere für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und die Beseitigung von baulichen Anlagen geschaffen. Das öffentliche Baurecht teilt sich dabei in das Bauplanungsrecht, welches in die Zuständigkeit des Gesetzgebers des Bundes fällt, sowie in das Bauordnungsrecht, für das der Gesetzgeber des Landes die Kompetenzen hat.
Mit dem Änderungsgesetz zur Landesbauordnung 2018, welches am 2. Juli 2021 in Kraft getreten ist, wurden insbesondere Maßnahmen zur Beschleunigung des Mobilfunkausbaus, zur Einsparung von CO2-Gebäudeemissionen und zur Förderung des nachhaltigen Bauens, zur Erleichterung von Dachgeschossaus- und aufbauten zur Gewinnung von (zusätzlichem) Wohnraum sowie Maßnahmen zur Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens ergriffen.
Mit dem vorliegenden Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung
2018 werden unter anderem Änderungen im Hinblick auf die Anpassung von Vorschriften
an die Musterbauordnung vorgelegt sowie weitere konkrete und in den Unterlagen genannte Ziele verfolgt.“
Ende der Frist für die Anhörung
12. April 2023