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Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium in der gymnasialen Oberstufe und den Bildungsgängen des Berufskollegs im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung NRW

Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium und des Berufskollegs

 

Art der Vorschrift

Gesetzentwurf der Landesregierung

Zusammenfassung

„Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gym­nasium (13. Schulrechtsänderungsgesetz) vom 21. Juli 2018 hat der Lan­desgesetzgeber die Leitentscheidung der grundsätzlichen Umstellung auf den neunjährigen Bildungsgang an den öffentlichen Gymnasien getroffen. Die Option zur Beibehaltung eines achtjährigen Bildungsganges blieb er­hal­ten. Weiterhin erfolgte die Ermöglichung der individuellen Verkürzung des neuen neunjährigen Bildungsgangs am Gymnasium auch in Gruppen (Profilklassen). Mit der vierten Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I vom 23. Juni 2019 erfolgte die Um­setzung für den Bereich der Sekundarstufe I in das Verordnungsrecht.“

Ende der Frist für die Anhörung

25. Juni 2021

E-Mail-Adresse für Stellungnahmen

Nicole.Chromik@msb.nrw.de und Brigitte.vonCanstein@msb.nrw.de