Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium und des Berufskollegs
Art der Vorschrift
Gesetzentwurf der Landesregierung
Zusammenfassung
„Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (13. Schulrechtsänderungsgesetz) vom 21. Juli 2018 hat der Landesgesetzgeber die Leitentscheidung der grundsätzlichen Umstellung auf den neunjährigen Bildungsgang an den öffentlichen Gymnasien getroffen. Die Option zur Beibehaltung eines achtjährigen Bildungsganges blieb erhalten. Weiterhin erfolgte die Ermöglichung der individuellen Verkürzung des neuen neunjährigen Bildungsgangs am Gymnasium auch in Gruppen (Profilklassen). Mit der vierten Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I vom 23. Juni 2019 erfolgte die Umsetzung für den Bereich der Sekundarstufe I in das Verordnungsrecht.“
Ende der Frist für die Anhörung
25. Juni 2021
E-Mail-Adresse für Stellungnahmen
Nicole.Chromik@msb.nrw.de und Brigitte.vonCanstein@msb.nrw.de