Bestimmungen über die Arbeitszeiten für die schriftlichen Prüfungen im Abitur
Art der Vorschrift
Verordnung der Landesregierung
Zusammenfassung
„Mit Beschluss vom 18. Februar 2021 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossen, dass in den Fächern, für die bundesweite Bildungsstandards (BISTAs) sowie Abituraufgabenpools existieren, die Arbeitszeiten für die schriftlichen Prüfungen länderübergreifend modifiziert werden sollen und dabei die Auswahlzeit in die Arbeitszeit integriert werden soll.
Der vorgenannte KMK-Beschluss wirkt sich erstmals für den Abiturjahrgang 2024 aus und erfordert eine Änderung mehrerer Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.“
Ende der Frist für die Anhörung
22. Dezember 2022