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Entwurf einer Verordnung über notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (StellplatzVO) im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen

Verordnung über notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder

Art der Vorschrift

Verordnung der Landesregierung

Zusammenfassung

„In der 134. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen am 30. Juni 2021 wurde das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 2018) beschlossen. Gegenüber dem vorherigen Recht werden umfangreiche Änderungen sowohl redaktioneller als auch inhaltlicher Art am 02. Juli 2021 in Kraft treten. Auch die gesetzlichen Vorgaben für Stellplätze und Fahrradabstellplätze werden neu gefasst.
Die oberste Bauaufsichtsbehörde macht nunmehr von der Ermächtigung des § 87 Absatz 1 Nummer 7 BauO NRW 2018 in der Fassung des Änderungsgesetzes Gebrauch, die Vorschriften über die Zahl, Größe und Beschaffenheit der erforderlichen Stellplätze und Fahrradabstellplätze im Rahmen einer Rechtsverordnung zu regeln.“

Ende der Frist für die Anhörung

29. Juli 2021

E-Mail-Adresse für Stellungnahmen

FP-R613@mhkbg.nrw.de