WIR IN NRW
DER MENSCH STEHT IM MITTELPUNKT

Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I

Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I

 

Zuständigkeitsbereich

Ministeriums für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen

Zusammenfassung

„Das Anmeldeverfahren an weiterführenden Schulen ist in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-S I) und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften geregelt. Diese Verwaltungsvorschriften sehen vor, dass der Schulträger dafür sorgt, dass jedes Kind nicht gleichzeitig an mehr als einer Schule angemeldet werden kann. Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte jedoch in seinem Beschluss vom 03.08.2021 (19 B 1159/21) ausgeführt, dass diese Regelung als verwaltungsinternes Innenrecht eine bloße, den Rechtskreis von aufzunehmenden Schülerinnen und Schülern weder beschränkende noch erweiternde Ordnungsbestimmung ist und es Eltern mithin freistehe, ihr Kind zeitgleich an mehreren weiterführenden Schulen anzumelden. Unter Berufung auf dieses Urteil fanden im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2022/2023 in einigen Städten Nordrhein-Westfalens (insbesondere in Köln) eine große Zahl von Mehrfachanmeldungen statt. Diese haben zu deutlichen Verzögerungen der betroffenen Anmeldeverfahren und zu einer großen Unzufriedenheit der Eltern geführt. Ein für alle Beteiligten bindendes Verbot von Mehrfachanmeldungen setzt entsprechend der Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts eine verordnungsrechtliche Regelung voraus, die mit der vorliegenden Änderungsverordnung vorgenommen werden soll. Hierdurch wird eine bewährte sowie bereits bestehende und mit den Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmte Praxis rechtlich abgesichert.“

Ende der Frist für die Anhörung

09. September 2022

E-Mail-Adresse für Stellungnahmen

FP-Referat226@msb.nrw.de