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Vereinfachung der Nachbarschaftshilfe

Am linken Bildrand sitzt eine junge blonde Frau zusammen mit einer älteren Frau (Bildmitte) an einem Tisch am Fenster. auf dem Tisch liegt eine weiße Tischdecke. Darauf steht eine weiße Kaffeetasse mit Blumenmuster in rosa. Auf der Fensterbank am rechten Bildrand stehen einige Grünpflanzen.

Vereinfachung der Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige in Nordrhein-Westfalen ab Januar 2024

Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Regelungen bei der Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige. Die Kenntnis des Informationsangebots der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz bzw. der Broschüre „Nachbarschaftshilfe – Tipps und Informationen für Helfende “ reicht nun für eine Aufnahme der Tätigkeit aus.

Presseinformation – 1020/12/2023

Für die Qualifizierung zur Nachbarschaftshilfe reicht nun eine Bestätigung der Kenntnisnahme der Broschüre „Nachbarschaftshilfe – Tipps und Informationen für Helfende“ aus

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:

Zum 1. Januar 2024 gelten neue Regelungen bei der Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige. Demnach ist die Teilnahme an einem Qualifzierungskurs nicht mehr zwingend notwendig. Es reicht die Kenntnis des Informationsangebots der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz bzw. der Broschüre „Nachbarschaftshilfe – Tipps und Informationen für Helfende “ aus. Helferinnen und Helfer erhalten so in komprimierter Form das notwendige Wissen für ihr bürgerschaftliches Engagement. Die Broschüre steht ab sofort auf der Seite der Nachbarschaftshilfe https://nachbarschaftshilfe.nrw sowie im Broschüren-Service des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) https://broschuerenservice.mags.nrw zur Verfügung.

Sozialminister Karl-Josef Laumann sagt: „Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Nordrhein-Westfalen wird auch in den nächsten Jahren weiterhin deutlich ansteigen, gleichzeitig gehen immer mehr professionell pflegende Fachkräfte der geburtenstarken Jahrgänge in Rente. Damit wird auch die ambulante Versorgung eine der großen Herausforderungen der nächsten Jahre darstellen. Der Verbleib in der eigenen Wohnung und ihrer gewohnten Umgebung ist vielen Älteren sowie auf Pflege angewiesenen Menschen sehr wichtig. Gerade in den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass niedrigschwellige Hilfen eine gute Unterstützung in der ambulanten Pflege sein können – auch die Nachbarschaftshilfe. Mit ihrem Engagement leisten die Helferinnen und Helfer einen wichtigen Beitrag zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen in unserem Land. Ich freue mich daher, dass es gelungen ist, die Inanspruchnahme der Nachbarschaftshilfe dauerhaft zu erleichtern und Leistungen der Pflegeversicherung besser nutzbar zu machen.“

Die Broschüre gibt einen guten Überblick über die Möglichkeiten der Nachbarschaftshilfe, die Nutzung des Entlastungsbetrags und die zu beachtenden Rahmenbedingungen. Gleichzeitig gibt sie wesentliche Informationen für die Tätigkeit der Nachbarschaftshilfe an die Hand. Sie beschreibt Krankheitsbilder und Besonderheiten, die mit einer Pflegebedürftigkeit einhergehen können und den Umgang mit den damit verbundenen Herausforderungen. Wie man sich im Falle benötigter Erster Hilfe richtig verhält, gehört ebenfalls zu den Themen, über die Nachbarschaftshelfer informiert sein sollten, wenn sie pflegebedürftige Menschen unterstützen. Wer nach dem Lesen dieser Broschüre Interesse an weiteren Informationen und an der Vernetzung mit anderen Helfenden hat, ist eingeladen, das kostenfreie Kursangebot „Fit für die Nachbarschaftshilfe“ der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz in Anspruch zu nehmen.

Hintergrund
In Nordrhein-Westfalen sind bereits eine Vielzahl engagierter Helferinnen und Helfer im Einsatz. Sie unterstützen pflegebedürftige Menschen mit kleinen Hilfestellungen, erledigen Einkäufe, helfen bei der Organisation von Arztterminen oder schenken einfach mal ihre Zeit für ein Gespräch oder eine gemeinsame Tasse Kaffee. Die neue Regelung löst eine im Zuge der Corona-Pandemie eingeführte befristete Ausnahmeregelung ab, die zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen wäre. Die Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) wurde erstmals am 21. März 2020 um Ausnahmeregelungen zur Unterstützung der häuslichen Versorgung während der Pandemie ergänzt. Die Ausnahmeregelungen beinhalteten unter anderem einen Verzicht auf den normalerweise erforderlichen Nachweis einer geeigneten Qualifizierung im Umfang eines Pflege- und Nachbarschaftskurses.

 

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 855-5.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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