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Vereinfachte Anerkennung der Nachbarschaftshilfe

Am linken Bildrand sitzt eine junge blonde Frau zusammen mit einer älteren Frau (Bildmitte) an einem Tisch am Fenster. auf dem Tisch liegt eine weiße Tischdecke. Darauf steht eine weiße Kaffeetasse mit Blumenmuster in rosa. Auf der Fensterbank am rechten Bildrand stehen einige Grünpflanzen.

Hilfe im Alltag: Landesregierung vereinfacht die Anerkennung von Nachbarschaftshilfe für häuslich betreute Pflegebedürftige

Das Landeskabinett hat den weitgehenden unbürokratischen Zugang zu dieser wichtigen Form der Unterstützung in der häuslichen Pflege dauerhaft sichergestellt. Statt eines Kurses reicht nun die Bestätigung der Kenntnis des Informationsangebots der vom Land und den Pflegekassen geförderten Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz aus.

Presseinformation – 716/09/2023

Für den Nachweis einer Qualifizierung zur Nachbarschaftshilfe reicht eine Bestätigung der Kenntnis des Informationsangebots der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz aus

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:

Die niedrigschwellige Nachbarschaftshilfe im Zuge der sogenannten Angebote zur Unterstützung im Alltag spielt in der häuslichen Versorgung pflegebedürftiger Menschen eine immer größere Rolle. Durch die Achte Verordnung zur Änderung der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) hat das Landeskabinett nun den weitgehenden unbürokratischen Zugang zu dieser wichtigen Form der Unterstützung dauerhaft sichergestellt. Als Alternative zu einer Qualifizierung im Umfang eines Pflege- und Nachbarschaftskurses reicht nun die Bestätigung der Kenntnis des Informationsangebots der vom Land und den Pflegekassen geförderten Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz aus. Diese Regelung löst eine im Zuge der Corona-Pandemie eingeführte befristete Ausnahmeregelung ab, die Ende des Jahres ausgelaufen wäre.

Minister Karl-Josef Laumann erklärt: „Mir ist wichtig, dass pflegebedürftige Menschen den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung zur Finanzierung von Nachbarschaftshilfe möglichst unbürokratisch in Anspruch nehmen können. Wir haben mit der bisherigen Ausnahmeregelung im Zusammenhang mit der Nachbarschaftshilfe während der Pandemie wirklich gute Erfahrungen gemacht. Leider konnten wir diese nicht eins zu eins fortsetzen, da wir bundesgesetzlich gebunden sind. Ich freue mich, dass wir mit der Anschlussregelung eine gute Lösung gefunden haben, den Entlastungsbetrag dauerhaft für Hilfe in der Nachbarschaft leichter zugänglich zu machen.“

Das im Internet abrufbare Informationsmaterial ist ein freiwilliges Angebot. Zukünftig wird auf der entsprechenden Website eine Broschüre hinterlegt, die die wichtigsten Informationen zur Nachbarschaftshilfe enthält. Die Kenntnisnahme dieses Informationsmaterials wird nun als Alternative im Rahmen der Anerkennung ergänzt.

Zum Hintergrund
Die Pflegeversicherung gewährt Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Dieser kann unter anderem im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Sie tragen dazu bei, Pflegende zu entlasten und Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad dabei zu unterstützen, möglichst lange selbstständig in der häuslichen Umgebung zu verbleiben. Hierzu zählen zum Beispiel auch Hilfen beim Einkauf, bei der Wahrnehmung von Terminen oder im Haushalt sowie persönliche Gespräche über Alltägliches zur Vermeidung von Vereinsamung. In Nordrhein-Westfalen regelt die An-FöVO das entsprechende Anerkennungsverfahren.

 

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 855-5.

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Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

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