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Neue Allgemeinverfügungen zur Regelung des Besuchsrechts

Eine jüngere und eine ältere Person sitzen zusammen

Neue Allgemeinverfügungen zur Regelung des Besuchsrechts

Hier finden Sie die neuen Allgemeinverfügungen zum Schutz der Pflegeeinrichtungen (CoronaAVPflegeundBesuche) und zum Schutz von Menschen mit Behinderungen und Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und Einrichtungen der Sozialhilfe (CoronaAVEGHSozH).

Seit dem 19. Juni 2020 gelten die neuen Allgemeinverfügungen zum Schutz der Pflegeeinrichtungen (CoronaAVPflegeundBesuche) und zum Schutz von Menschen mit Behinderungen und Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und Einrichtungen der Sozialhilfe (CoronaAVEGHSozH).

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) gibt darin vor, wie Besuche zu regeln sind und welche Rechte die Bewohnerinnen und Bewohner in Bezug auf das Verlassen der Einrichtung haben. Auch Dank der am 05.06.2020 geschaffenen Dialogstelle konnten die Regelungen konkretisiert und an die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner angepasst werden.

Die oben genannten Allgemeinverfügungen stellen wir Ihnen hier zum Download bereit.
CoronaAVPflegeundBesuche
CoronaAVEGHSozH

Alle Erlasse, Verordnungen und Allgemeinverfügungen finden Sie unter www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie