Inklusionsscheck NRW startet: Land unterstützt Vereine und Initiativen bei der Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Das Land NRW unterstützt auch 2023 Vereine und Initiativen bei der Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen mit dem "Inklusionsscheck NRW". Ab sofort kann die Pauschale in Höhe von 2.000 Euro online beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 30.09.2023.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:
Auch 2023 unterstützt das Land mit dem Programm „Inklusionsscheck NRW“ verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen. Ab sofort können Vereine und Organisationen hierzu in einem unkomplizierten Online-Verfahren eine Pauschale in Höhe von 2.000 Euro beantragen. Insgesamt stehen 500.000 Euro bereit. Ziel ist es, das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen zu fördern.
Sozialminister Karl-Josef Laumann erklärt dazu: „Inklusion fängt im Kleinen an. Wir wollen möglichst viele Initiativen dabei unterstützen, Menschen mit Behinderungen in ihre Angebote einzubinden, ihnen diese zugänglich zu machen. Damit wird die Teilhabe vor Ort weiter verbessert und gestärkt. Nach den Einschränkungen durch das Coronavirus in den letzten Jahren ist es wieder möglich, ohne Beschränkungen auch in größeren Gruppen gemeinsam aktiv zu sein. Ich würde mich freuen, wenn zum Beispiel Straßenfeste oder Konzerte in diesem Jahr ganz im Zeichen des selbstverständlichen Zusammenseins von Menschen mit und ohne Behinderung stehen. Der Inklusionsscheck soll dabei helfen, mögliche Barrieren abzubauen.“
Mit den Landesmitteln können zum Beispiel barrierefreie Veranstaltungen, Ausstellungen, Internetseiten und Publikationen gefördert werden. Auch die Anschaffung von technischen Hilfen oder personelle Unterstützung zur barrierefreien Kommunikation bei Veranstaltungen, beispielsweise über Gebärdendolmetscher, sind förderfähig. Im vergangenen Jahr wurden über den Inklusionsscheck zum Beispiel die Anschaffung einer mobilen Rampe für ein Museum, die Digitalisierung von Notenheften für sehbehinderte Musikerinnen und Musiker oder die Durchführung inklusiver Fahrradtouren gefördert.
Der Inklusionsscheck kann über die Internetseite www.inklusionsscheck.nrw.de beantragt werden. Dort ist auch alles Wissenswerte rund um das Programm zu finden. Voraussetzung für eine Bewilligung der Förderung ist, dass sich die Aktivitäten an einen möglichst großen Personenkreis richten und die finanzielle Unterstützung gezielt für die inklusive Ausgestaltung des Angebots eingesetzt wird. Außerdem müssen die Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen stattfinden und noch in diesem Jahr durchgeführt werden.
Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 855-5.
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