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Impfpriorisierung und Einzelfallentscheidungen

Eine Reihe von Personen steht vor einer Person mit Spritze in der Hand

Informationen zur Impfpriorisierung und den Einzelfallentscheidungen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat einige allgemeine Informationen zur Impfreihenfolge sowie zu dem Verfahren für sogenannte Einzelfallentscheidungen zusammengestellt. Dazu gehört auch eine Liste der Ansprechpartner in den Kreisen und kreisfreien Städten, bei denen der formlose Antrag für eine Einzelfallentscheidung gestellt werden kann.

Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales

zur Impfpriorisierung und Einzelfallentscheidung bzw. vorgezogenen Impfung

 

Die nachfolgenden allgemein gehaltenen Informationen (Stand 3. März 2021) können Ihnen eine gute Orientierung zur Impfreihenfolge bzw. zum Verfahren für sogenannte Einzelfallentscheidungen geben.

1. Impfreihenfolge – Priorisierung nach vier Gruppen

Wie bekannt, hängt das Tempo der Impfkampagne in Deutschland noch stark von der Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffs ab. Wegen der vorübergehend vorhandenen Impfstoffknappheit sieht die Impfverordnung des Bundes eine Priorisierung vor, die die Bevölkerung in vier Gruppen unterteilt. Dies veranschaulicht die als Anlage beigefügte Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums.

Mit Hilfe dieser Übersicht wird es Ihnen leichter fallen, selbst nachvollziehen zu können, welcher Gruppe Sie bzw. Ihre Angehörigen zugeordnet sind und in welcher Reihenfolge die Bevölkerungsgruppen geimpft werden.

Die ersten drei Gruppen richten sich nach dem Alter (älter als 80, 70 bzw. 60) und der davon abhängigen Gefährdung. Zum Schutz dieser Menschen und vor einer schnellen Verbreitung werden auch bestimmte Berufsgruppen einbezogen. Daneben finden Sie in der Übersicht verschiedene altersunabhängige Vorerkrankungen, bei denen ein deutlich höheres Risiko für einen schweren bzw. tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht.

Zurzeit wird in Nordrhein-Westfalen noch die erste Gruppe (= „höchste Priorität“) und Personen mit berufsbezogener Indikation auch der zweiten Gruppe (= „hohe Priorität“) geimpft.

Details zum Impffahrplan finden Sie hier.

2. Verfahren – vielfältige Wege für verschiedene Lebenslagen

a) Impfungen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung – Start: 08. März 2021

Personen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten oder in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe leben, werden dort ab dem 8. März 2021 (Montag) geimpft. Weitere Informationen erfolgen über die jeweiligen Träger der Einrichtungen. Diese sorgen auch für die Verteilung von Aufklärungsformularen an die Betroffenen bzw. ihre rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer.

b) Impfungen von Menschen, deren Krankheitsbild in der Impfverordnung des Bundes (im Schaubild) aufgeführt ist

Die Impfverordnung des Bundes nennt eine Reihe von Vorerkrankungen, mit denen eine hohe bzw. erhöhte Impfpriorität verbunden ist.
Wenn Sie von einer Erkrankung betroffen sind, die in einer der Gruppen 2 oder 3 in der Impfverordnung des Bundes genannt ist, benötigen Sie darüber eine aktuelle Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes. Diese ist ausreichend, um
Ihren Anspruch auf eine bevorzugte Impfung nachweisen zu können, sobald zur Impfung der (chronisch) erkrankten Menschen in Ihrer Gruppe aufgerufen bzw. eingeladen wird.

Voraussichtlich ab Ende März 2021 erhalten Personen mit einer Vorerkrankung im Sinne der Impfverordnung des Bundes mit hoher Priorität (Gruppe 2) ein Impfangebot. Dies betrifft unter anderem Personen nach Organtransplantation, Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression, Personen mit schwerer Diabetes mellitus, Personen mit chronischer Nierenerkrankung sowie Personen mit einem Body-Maß-Index über 40. Wie dies ausgestaltet ist, wird öffentlich bekannt gegeben.

c) Verfahren für Einzelfallentscheidungen – Antrag an den Kreis bzw. die kreisfreie Stadt

Es gibt besondere Umstände und seltene Erkrankungen, die nicht eigens aufgeführt sind, die aber nach individueller ärztlicher Beurteilung bei einer Infektion einen sehr schweren bis tödlichen Krankheitsverlauf erwarten lassen.

Die aktuelle Fassung der Impfverordnung des Bundes sieht sowohl für die zweite als auch für die dritte Gruppe die Möglichkeit zur Berücksichtigung solcher Einzelfälle vor.

In Nordrhein-Westfalen gilt ab sofort folgendes Verfahren für die Prüfung und Entscheidung über diese Einzelfälle:

Sie stellen bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltung bzw. kreisfreien Stadt, einen formlosen Antrag. Die Kommunen haben hierzu Adressen auf ihren Internetseiten veröffentlicht. Eine Übersicht der Kommunen finden Sie ebenfalls als Anlage beigefügt (Stand 03. März 2021). Dem Antrag sind begründete (fach-)ärztliche Zeugnisse der behandelnden Ärzte über das Vorliegen eines Einzelfalls beizufügen. Aus den Zeugnissen muss sich zweifelsfrei ergeben, dass die antragstellende Person ein sehr hohes, hohes oder erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hat. Die mit dem Antrag vorgelegten individuellen ärztlichen Zeugnisse müssen nach Inkrafttreten der Impfverordnung des Bundes vom 8. Februar 2021 ausgestellt sein. Die Kommunen prüfen die eingereichten Unterlagen und leiten sie gegebenenfalls für eine ärztliche Beurteilung an die Deutsche Rentenversicherung weiter. Wichtig zu wissen: Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland bzw. Westfalen kann keine Auskünfte zum Bearbeitungsstand der Anträge erteilen. Die Kommune teilt Ihnen das Ergebnis mit und vereinbart mit Impfberechtigten einen Termin.

d) Priorisierte Berufsgruppen

Sollten Sie einer der Berufsgruppen angehören, die vorrangig geimpft werden, wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber.

 

Auf Grund einer besonderen Härte oder Not, beispielsweise einer bevorstehenden Chemo-Therapie oder einer schweren Operation bei bestehender Vorerkrankung können Sie eine vorgezogene Impfung in der höchsten Priorität (= 1.Stufe) beantragen. Dieses Verfahren läuft dann ebenfalls so, wie oben unter 2.c) beschrieben

 

Alles Gute in dieser schwierigen Zeit und bleiben Sie gesund!