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Claudia Middendorf warnt vor Triage

Roter Schriftzug Triage

Claudia Middendorf warnt vor Triage: Keine Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen in Zeiten der Corona-Pandemie

Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten gab heute erneut eine Erklärung ab, in der sie die Bundesregierung darin unterstützt, sich gegen die Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen in Zeiten der Corona-Pandemie einzusetzen. Sie begrüßt ausdrücklich die Haltung, menschenrechtliche Vorgaben auch während der Pandemie nicht infrage zu stellen und fordert erneut die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Gesundheitssystem.

18.12.2020

Düsseldorf – Die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten, Claudia Middendorf, unterstützt die Bundesregierung darin, sich gegen die Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen in Zeiten der Corona-Pandemie einzusetzen. Sie begrüßt ausdrücklich die Haltung, menschenrechtliche Vorgaben auch während der Pandemie nicht infrage zu stellen und diese zu befolgen.

Mit einer Erklärung bestärkte sie bereits im April die Bundesregierung darin, ihren Kurs beizubehalten und bittet weiterhin, sich bei internationalen Vertragspartnern für eine weltweite Einhaltung der menschenrechtlichen Vorgaben einzusetzen. Die Landesbehinderten- und -patientenbeauftragte macht deutlich: „Unter keinen Umständen und zu keiner Zeit dürfen Menschenrechte missachtet werden. Dies gilt im Besonderen in Zeiten einer weltweiten Pandemie, wie wir sie aktuell erleben. Es darf nicht zu einer Lage kommen, in der Ärzte aufgrund von knappen Ressourcen entscheiden müssen, wem sie zuerst helfen. Um Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte und das gesamte Fachpersonal zu entlasten, ist der Lockdown unumgänglich.

Betroffene befürchten, aufgrund ihrer Behinderung oder Vorerkrankung medizinisch schlechter behandelt oder gar von einer lebensrettenden Behandlung ausgeschlossen zu werden. Menschen mit Behinderungen dürfen auch in dieser Situation nicht diskriminiert oder ungleich behandelt werden. Vielmehr muss ihre gleichberechtigte Teilhabe am Gesundheitssystem gestärkt und sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützt werden.“