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Bottroper Apothekerskandal: Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert

Häuserfassade mit großem Apothekenschild

Bottroper Apothekerskandal: Nordrhein-Westfalen erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten für finanzielle Unterstützung aus dem Hilfsfonds des Landes

Im Dezember 2021 hatte der nordrhein-westfälische Landtag beschlossen, die Betroffenen des Bottroper Apothekerskandals mit einem Hilfsfonds in Höhe von 10 Millionen Euro zu unterstützen. Ab sofort können alle Personen, die zwischen 2001 und 2016 nachweislich in der Alten Apotheke in Bottrop individuell hergestellte Krebsmedikamente erhalten haben, eine einmalige Zahlung beantragen. Dies gilt auch für Kinder und Ehegatten sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner von verstorbenen Betroffenen.

Presseinformation - 47/01/2023

Nach der neuen Regelung können Berechtigte ab sofort eine einmalige Zahlung beantragen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Betroffenen des Bottroper Apothekerskandals mit insgesamt zehn Millionen Euro aus einem Hilfsfonds. Bislang waren diejenigen berechtigt, eine Leistung aus dem Fonds zu erhalten, die nach den Feststellungen des Landgerichts Essen von den vorsätzlichen Verstößen des Bottroper Apothekers gegen das Arzneimittelgesetz betroffen waren sowie deren Hinterbliebene.

Der nordrhein-westfälische Landtag hat Ende letzten Jahres beschlossen, den Kreis der Anspruchsberechtigten auszuweiten. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat nun die Rahmenbedingungen für die Umsetzung geschaffen: Mit dem Inkrafttreten einer erweiterten Richtlinie können ab sofort alle Personen, die zwischen 2001 und 2016 nachweislich in der Alten Apotheke in Bottrop individuell hergestellte Krebsmedikamente erhalten haben, eine einmalige Zahlung beantragen. Dies gilt auch für Kinder und Ehegatten sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner von verstorbenen Betroffenen.

Die Anträge für den erweiterten Kreis der Anspruchsberechtigten können bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden.
Für die Antragstellung steht ein Formular auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung und ist hier abrufbar. Die ausgefüllten und unterschriebenen Antragsunterlagen können per E-Mail oder per Post übersandt werden.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Mit der Unterstützungsleistung möchten wir zum Ausdruck bringen, dass wir das Leid der Betroffenen sehen und anerkennen. Ich hoffe, dass es uns mit der Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises gelingen wird, weitere Personen zu erreichen und zu unterstützen, die bis heute unter den schrecklichen Verbrechen des ehemaligen Apothekers der Alten Apotheke in Bottrop leiden.“

Personen, die bereits vor Erweiterung der Richtlinie einen Antrag gestellt haben, der aber abgelehnt wurde, müssen zunächst nichts unternehmen. Das Ministerium wird zu diesen Personen Kontakt aufnehmen, da sie womöglich nach neuer Rechtslage doch Anspruch auf die Zahlung haben. Für Personen, die bereits nach der alten Richtlinie berechtigt waren und noch keinen Antrag gestellt haben, wurde die Antragsfrist bis zum 31. März 2023 verlängert. Eine Antragstellung war bislang für diesen Personenkreis bis Ende 2022 möglich.

Zum Hintergrund:

Mit der Verhaftung des ehemaligen Inhabers der Alten Apotheke in Bottrop Ende 2016 wurde bekannt, dass dieser über Jahre hinweg in ihrer Qualität erheblich geminderte patientenindividuelle Infusionslösungen zur Krebsbehandlung hergestellt und abgegeben hatte. Die strafrechtliche Aufarbeitung endete mit einer Verurteilung des Apothekers zu einer zwölfjährigen Haftstrafe.

Der nordrhein-westfälische Landtag hatte im Dezember 2021 Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro für die Unterstützung von Geschädigten zur Verfügung gestellt und im Dezember 2022 beschlossen, den Kreis der Anspruchsberechtigten auszuweiten.

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 855-5.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

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