Bottroper Apothekerskandal: Verlängerte Antragsfrist für die finanzielle Unterstützungsleistung des Landes endet in Kürze
Das Land NRW unterstützt Betroffenen des Bottroper Apothekerskandals mit insgesamt zehn Millionen Euro aus einem Hilfsfonds. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales weist darauf hin, dass die Beantragung der einmaligen Leistung noch bis zum 30. Juni 2023 möglich ist.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Betroffenen des Bottroper Apothekerskandals mit insgesamt 10 Millionen Euro für Billigkeitsleistungen. Die Regelungen für die Beantragung wurden nach einem Beschluss des Landtags vom 9. Dezember 2022 geändert: Die Antragsfristen wurden verlängert und der Personenkreis ausgeweitet. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales weist nun darauf hin, dass die Beantragung der einmaligen Leistung noch bis zum 30. Juni 2023 möglich ist.
Die einmalige Unterstützungsleistung des Landes können alle Personen beantragen, die zwischen 2001 und 2016 nachweislich in der Alten Apotheke in Bottrop individuell hergestellte Krebsmedikamente erhalten haben. Dies gilt auch für Kinder, Ehegattinnen und Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner von verstorbenen Betroffenen.
Der Anspruch auf die Billigkeitsleistung besteht unabhängig von der Frage, ob die Anspruchsberechtigten im konkreten Einzelfall tatsächlich in ihrer Qualität erheblich geminderte patientenindividuelle Infusionslösungen erhalten haben.
Sozialminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Durch die Leistung möchten wir unsere Anteilnahme und Verbundenheit mit den Betroffenen zum Ausdruck bringen und das persönliche Leid der Betroffenen anerkennen. Anfang dieses Jahres wurde der Personenkreis der Anspruchsberechtigten erweitert und die Antragsfrist verlängert, damit noch mehr Betroffene eine Unterstützung bekommen können.“
Anträge auf die Leistung müssen bis zum 30. Juni 2023 im Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales eingegangen sein. Nachweise können gegebenenfalls auch später noch nachgereicht werden.
Für die Antragstellung steht ein Formular auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-West-falen zur Verfügung. Es ist unter www.mags.nrw/unterstuetzung-be-troffene-bottrop abrufbar. Die ausgefüllten und unterschriebenen Antragsunterlagen können per E-Mail oder per Post übersandt werden.
Hintergrundinformationen:
Mit der Verhaftung des ehemaligen Inhabers der Alten Apotheke in Bottrop Ende 2016 wurde bekannt, dass dieser über Jahre hinweg in ihrer Qualität erheblich geminderte patientenindividuelle Infusionslösungen zur Krebsbehandlung hergestellt und abgegeben hatte. Die strafrechtliche Aufarbeitung endete mit einer Verurteilung des Apothekers zu einer zwölfjährigen Haftstrafe.
Der nordrhein-westfälische Landtag hatte im Dezember 2021 Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro für die Unterstützung von Geschädigten zur Verfügung gestellt und im Dezember 2022 beschlossen, den Kreis der Anspruchsberechtigten auszuweiten.
Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 855-5.
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